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Rechtsanwalt Dr. Florian Körber
Rechtsanwalt Dr. Florian Körber

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit uns haben Sie im Arbeitsrecht alle Trümpfe in der Hand.

Es existiert, trotz mehrfacher Forderung, bislang kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, sondern ein Dickicht unterschiedlichster Regelungen, wie beispielsweise:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – insb. §§ 611 ff. BGB
  • Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Personalvertretungsgesetze (PersVG – öffentlicher Dienst)
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen (Quotengesetz)

Und dies war nur eine kleine Auswahl!

Allein die Streuung der verschiedensten Vorgaben in den unterschiedlichsten Gesetzen zeigt, dass qualifizierter Rat notwendig ist.

Vertrauen Sie uns!

Wir vertreten zielgerichtet und zielorientiert Ihre Interessen bei

  • Kündigungen (Kündigungsschutzklagen)
  • Aufhebungsverträgen
  • Zahlungsklagen
  • Betriebsverfassungsrecht / betriebliche Mitbestimmung
  • Arbeitsverträgen
  • Dienstwagenregelungen

Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern haben wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen stets im Blick.

Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Nähere Informationen zu Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach erhalten Sie unter

https://dr-carl-partner.de/

Ihr

Rechtsanwalt Dr. Florian Körber